Die MediClin Bliestal Kliniken sind eine gemäß § 40 von allen Kostenträgern anerkannte Rehabilitationsklinik. Je nach Art der Erkrankung sind die Aufwendungen für die Behandlung beihilfefähig im Sinne der §§ 4 oder 6 der Beihilfeverordnung des öffentlichen Dienstes.
Für alle Fachkliniken besteht die Anerkennung bei den Rentenversicherungsträgern und gesetzlichen Krankenkassen sowohl für klassische Heilverfahren als auch für Anschlussheilbehandlungen (AHB).
Die Fachkliniken verfügen im Rahmen von Versorgungsverträgen nach § 111 SGB V über Zulassungen für Heilverfahren (HV) und für Anschlussrehabilitation (AR).
In der gesetzlichen Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften verfügen alle drei Fachkliniken über die Anerkennung für das BGSW-Verfahren (berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung). Außerdem bestehen Vertragsbeziehungen zum Verband Privater Krankenversicherungen.
Leistungsformen im Überblick
- Anschlussheilbehandlung (AHB)
- Anschlussrehabilitation (AR)
- Heilverfahren
- Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Beihilfefähige Behandlungsverfahren
- Ganztägig ambulante Rehabilitation einschließlich intensiver Rehabilitationsnachsorge (IRENA, ARENA, MERENA)
- Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)
- Individuelle und pauschale Behandlungsangebote für Selbstzahler
Für alle drei Fachkliniken der Bliestal Kliniken gelten:
Rehabilitation ist „Medizin, die aufs Ganze geht“ – ob im Rahmen von stationären Anschlussheilbehandlungen und Heilverfahren oder ambulanten/teilstationären Leistungen.
Der ganze Mensch wird in den Blick genommen, und zwar nicht nur unter Würdigung einzelner Diagnosen, sondern vor allem hinsichtlich seiner Funktions- und Fähigkeitsstörungen. Dabei wird die für ältere Menschen charakteristische Multimorbidität besonders beachtet. Das gilt auch für das Zusammenspiel von körperlichen und seelischen Störungen sowie die sozialen Umstände.
Mit der Behandlung in den MediClin Bliestal Kliniken wollen wir
- länger bestehende Funktionsbeeinträchtigungen reduzieren,
- den Erfolg einer vorangegangenen akutmedizinischen Behandlung stabilisieren,
- Krankheitsfolgen mildern und die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bessern,
- die Risiken einer erneuten Erkrankung oder Folgeerkrankung reduzieren,
- Hilfestellung beim Abbau von Risikofaktoren anbieten,
- Fehlentwicklungen und Chronifizierungsprozesse aufhalten,
- dem Patienten eine aktive Rolle bei der Sorge für seine Gesundheit zuschreiben,
- das Umfeld des Patienten entsprechend verbleibender Behinderung optimieren.
Bei der Sorge für seine Gesundheit schreiben wir dem Patienten eine aktive Rolle zu und wirken darauf hin, das Umfeld für die Zeit nach der Rehabilitation entsprechend verbleibender Einschränkung zu optimieren.
Das Ziel unserer rehabilitativen Maßnahmen ist ein möglichst beschwerdearmer, leistungsfähiger und selbstständiger Patient. Im Einzelfall steht dabei je nach Voraussetzung im Vordergrund:
- das Erhalten oder Wiedererlangen einer Erwerbsfähigkeit,
- die Wiederherstellung und Optimierung von Alltagsfunktionen, ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln,
- die Vermeidung von Hilfebedarf und Pflegebedürftigkeit.
- Auch nach dem Klinikaufenthalt werden dem Patienten und bei Bedarf den Angehörigen umfangreiche Hilfen angeboten.